Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit jungen Menschen

Aufsichtspflicht und Haftung in der Arbeit mit jungen Menschen

Wird ein betreuter junger Mensch bspw. auf einer Gruppenreise verletzt oder beschädigt er fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert. Darüber hinaus geht es noch um Fragen des Schutzes der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung und um den Umgang mit Polizei und Justiz.

Zielgruppen:

Fach- und Leitungskräfte aus der Jugendhilfe

Referent:

Benjamin Raabe ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren Fortbildner / Referent im Bereich des Jugendhilferechts. Er war Initiator des Berliner Rechtshilfefonds für Jugendliche und arbeitet als ehrenamtlicher Vorstand für die Jugendhilfeträger Aktion 70 und JaKuS e.V. Mehr: http://www.jrr-berlin.de/team/rechtsanwalt-benjamin-raabe/

Seminarmethoden:

Das Thema wird den Teilnehmer*innen anhand von Fällen erörtert. Es besteht viel Raum für eigene Fragen.

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