Aufsichtspflicht und Haftung in der Kindertagesstätte
Wird ein Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung verletzt oder beschädigt es fremdes Eigentum, stellt sich schnell die Frage, ob die jeweils Geschädigten Ersatz von der Betreuerin / dem Betreuer verlangen können, d.h. insbesondere ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Soweit muss es aber gar nicht kommen, denn allein die Angst vor der eigenen Haftung kann sich in der Arbeit beschränkend auswirken. Im Rahmen der Fortbildung sollen Umfang und Grenzen der Haftung anhand von Fallbeispielen dargestellt werden. Daneben werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit und versicherungsrechtliche Fragen erörtert.
Zielgruppen:
Fach- und Leitungskräfte aus Kindertagesstätten.
Referent:
Benjamin Raabe ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren Fortbildner / Referent im Bereich des Jugendhilferechts. Er war Initiator des Berliner Rechtshilfefonds für Jugendliche und arbeitet als ehrenamtlicher Vorstand für die Jugendhilfeträger Aktion 70 und JaKuS e.V. Mehr: http://www.jrr-berlin.de/team/rechtsanwalt-benjamin-raabe/
Seminarmethoden:
Das Thema wird den Teilnehmer*innen anhand von Fällen erörtert. Es besteht viel Raum für eigene Fragen.
Hinweis: Eine Anmeldung für diese Veranstaltung ist nicht mehr möglich. Weitere Termine werden 2018 angeboten.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.